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Mit Tracking Gefahrensituationen vermeiden

Ein Zehntel nutzt Tracking-Anwendungen zur eigenen Sicherheit

  • Ein Zehntel nutzt Tracking-Anwendungen zur eigenen Sicherheit
  • Für 30 Prozent kommt Tracking von Kindern in Frage
  • Den eigenen Partner oder die eigene Partnerin tracken 7 Prozent

Ein Smart-Tag am Ranzen für den Schulweg, eine Tracking-App auf dem Handy beim Reisen oder ein Armband mit GPS-Funktion für den selbstbestimmten Alltag im Alter – den Standort von nahestehenden Personen nachvollziehen zu können, kann in bestimmten Situationen Sicherheit geben. 6 Prozent der Deutschen haben schon einmal Tracking-Devices eingesetzt, um Kinder zu orten, weitere 24 Prozent können sich das vorstellen. Kaum jemand (1 Prozent) hat solche Anwendungen schon zur Ortung hilfsbedürftiger Personen, zum Beispiel körperlich oder geistig labiler Menschen wie Alzheimer- oder Demenzkranker genutzt. Jeweils knapp die Hälfte (46 Prozent) kann sich aber vorstellen, Trackingdienste für einen dieser Zwecke zu nutzen. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung unter 1.005 Personen ab 16 Jahren im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

„Tracker können helfen, die Eigenständigkeit von Menschen mit Demenz oder Alzheimer möglichst lange zu erhalten“, so Niklas Veltkamp, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung. „Mit Trackern lässt sich live der Aufenthaltsort zum Beispiel von betroffenen Verwandten nachvollziehen. Einige Anwendungen geben auch aktiv Hinweise bei Unstimmigkeiten wie dem Verlassen einer bestimmten Zone, so dass ein Notfall schneller erkannt und entsprechend reagiert werden kann.“

Auch für die eigene Sicherheit steht die Mehrheit dem Einsatz von Ortungsgeräten offen gegenüber: 10 Prozent haben sie schon einmal zur eigenen Absicherung genutzt, zum Beispiel im Urlaub in abgelegenen Regionen, weitere 46 Prozent können sich dies vorstellen. 7 Prozent haben bereits den eigenen Partner oder die Partnerin geortet, knapp ein Viertel (23 Prozent) kann es sich vorstellen. Veltkamp: „Eines muss beim Orten von Personen ganz klar sein: Ohne Einverständnis und Absprachen, dass und in welchem Rahmen alle Beteiligten die Ortung nutzen wollen, darf niemand getrackt werden.“