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Bitkom zum Inkrafttreten des DSA

Ab 17. Februar gilt der Digital Services Act (DSA) in der EU. Deutschland hat die Umsetzungsfrist in nationales Recht verpasst. Dazu erklärt Bitkom-Geschäftsleiterin Susanne Dehmel:
„Der DSA ist ein Meilenstein für Internetnutzerinnen und -nutzer in der EU: Er schützt sie besser vor Desinformation, Hassrede oder Produktfälschungen und kann die Sicherheit im Netz deutlich verbessern. Von Sonnabend an gelten die neuen Vorschriften für praktisch alle Online-Plattformen in der EU. Es ist ein großes Versäumnis, dass Deutschland die pünktliche nationale Durchführung des DSA nun verpasst hat. Das schadet nicht nur den Verbraucherinnen und Verbrauchern, sondern sorgt für massive Rechtsunsicherheit bei den betroffenen Unternehmen. Schnellstmöglich muss die Benennung eines sogenannten Digital Services Coordinator erfolgen, der als nationale Koordinierungsstelle dient. Die Bundesnetzagentur benötigt dafür ein formelles Mandat, damit sie die Koordinierungsstelle für die Durchsetzung der Vorgaben des DSA in Deutschland schaffen kann. Das soll im Digitale-Dienste-Gesetz geregelt werden, welches momentan im Bundestag beraten wird.

Der DSA löst nun auch das verunglückte NetzDG mit einem EU-weit harmonisierten Rechtsrahmen ab. Entscheidend ist bei der nationalen Durchführung des DSA, keinen deutschen Sonderweg zu gehen, sondern mit dem Digitale Dienste Gesetz nur die vom DSA vorgesehenen Maßnahmen umzusetzen. Die im momentan diskutierten Entwurf teils vorgeschlagenen Sonderlösungen für Deutschland konterkarieren dieses Ziel.“