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Digitale Arbeitsbezogene Erreichbarkeit ganz einfach gemeinsam planen

Düssedorf, 24.01.2017

Das Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e. V. (ifaa) hat eine branchenübergreifende Checkliste zur Gestaltung digitaler arbeitsbezogener Erreichbarkeit entwickelt. Mit dieser Checkliste können Betriebe und Beschäftigte gemeinsam regeln, wann und wie eine digitale arbeitsbezogene Erreichbarkeit erforderlich und gewünscht ist. Sie wird ab sofort als kostenloser Download unter  https://www.arbeitswissenschaft.net/downloads/checklisten/ angeboten.

Die Checkliste hilft Betrieben und Beschäftigten, bedarfs¬gerechte Konzepte individuell für den Betrieb zu entwickeln. Sie bietet Lösungen für Kommunikationsstrukturen, die die Bedürfnisse der Betriebe und des einzelnen Beschäftigten gleichermaßen berücksichtigt. So kann eine Balance zwischen Erreichbarkeit und Verfüg¬barkeit hergestellt werden.
 
Digitale arbeitsbezogene Erreichbarkeit will organisiert werden
 
Informations- und Kommunikationstechnologien ermöglichen es vielen Beschäftigten, zu flexiblen Zeiten an unterschiedlichen Orten zu arbeiten. Dank E-Mail, Smartphone, Internet usw. sind sie mobil erreichbar und untereinander vernetzt. Jedoch erfordert räumliche und zeitliche Flexibilität von den Betrieben Organisationsgeschick. Von den Beschäftigten erfordert dies ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Selbststeuerung.
 
Die ifaa-Checkliste liefert Fragestellungen und Hinweise zur aktuellen Situation im Unternehmen um Betrieben die Organisation und Umsetzung zu erleichtern. Zum Beispiel:

  • Sind bestimmte Tätigkeiten von digitaler arbeitsbezogener Erreichbarkeit besonders betroffen?
  • Sind Ausgleichszeiträume für Erreichbarkeitszeiten unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften betrieblich geregelt?
  • Sind Datenschutz und Informationssicherheit gewährleistet und allen Beschäftigten bekannt?

Das Thema wird aus vier Blickrichtungen – Organisation, Kommunikation, Führung und Beschäftigte - betrachtet. Durch die Beantwortung der Fragen aus den vier Bereichen können Betriebe für sich geeignete Maßnahmen ableiten.