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Bitkom zur E-Privacy Verordnung

Berlin, 10. Januar 2017

  • Einheitliche Regelungen für die digitale Kommunikation in der EU sinnvoll
  • Parallelregeln zur Datenschutz-Grundverordnung für digitale Dienste problematisch 
  • EU-Kommission prüft angemessenes Datenschutzniveau in Drittstaaten 

Der Digitalverband Bitkom begrüßt eine weitere Harmonisierung der Datenschutzvorschriften in der EU im Rahmen der geplanten E-Privacy Verordnung, sieht aber Nachbesserungsbedarf. Die E-Privacy Verordnung regelt den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation. Neben den klassischen Telefondiensten zählen dazu in Zukunft auch Kurznachrichtendienste oder Videotelefonie im Internet. „Die kürzlich beschlossene Datenschutz-Grundverordnung (DSGV) etabliert bereits ein flächendeckend hohes Datenschutzniveau“, sagte Susanne Dehmel, Bitkom-Geschäftsleiterin Datenschutz und Sicherheit. „In der E-Privacy Verordnung werden nun für viele digitale Dienste davon abweichende Regeln vorgeschlagen. Das ist aus Sicht der Digitalwirtschaft nicht notwendig und führt zu neuen Rechtsunsicherheiten.“ Das gelte insbesondere für die Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Meta- und Standortdaten. Laut der E-Privacy-Verordnung sollen Verkehrs- bzw. Metadaten der Kommunikation sowie Standortdaten nur für ganz bestimmte Zwecke verarbeitet werden dürfen, zum Beispiel für Abrechnungen oder für die Gewährleistung der Sicherheit eines Dienstes. Für andere Zwecke ist die Einwilligung der Nutzer erforderlich, was eine Datenverarbeitung in vielen Fällen komplizierter oder nahezu unmöglich macht. Für die Einwilligung finden sich in der E-Privacy Verordnung zudem eigene Vorgaben. Unklar ist deren Verhältnis zur den Vorgaben für die Einwilligung nach der DSGV. Auch reicht nach der DSGV für die Datenverarbeitung in vielen Fällen ein berechtigtes Interesse des Anbieters aus. „In der digitalen Welt entstehen laufend neue Anwendungen und Geschäftsmodelle. Dafür sind flexible Regelungen bei der Datenverarbeitung notwendig“, sagte Dehmel. Die DSGV biete hierfür ein angemessenes Schutzniveau.

Positiv bewertet der Bitkom, dass sich die EU-Kommission nach der Vereinbarung des EU-US Privacy Shields jetzt mit den Regelungen zu Datentransfers in weitere Staaten außerhalb der EU beschäftigen wird. Geprüft wird, ob zum Beispiel andere Länder wie Japan oder Süd-Korea über ähnlich hohe Datenschutzstandards verfügen wie die EU. Diese Länder haben kürzlich neue Datenschutzgesetze erlassen und den Schutz der Privatsphäre damit gestärkt. „Datentransfers in Länder wie Japan oder Süd-Korea könnten dann erheblich erleichtert werden“, sagte Dehmel. Eine Gleichstellung dieser Länder spare europäischen Unternehmen hohen Aufwand, da zusätzliche Garantien wie Standardvertragsklausen oder verbindliche Unternehmensregeln nicht mehr zwingend erforderlich sind.