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Bitkom kritisiert

„EU-Empfehlung zur Bekämpfung illegaler Inhalte im Internet“

In einer Empfehlung an die EU-Mitgliedsstaaten hat die Kommission heute erläutert, mit welchen Maßnahmen künftig alle illegalen Inhalte im Internet bekämpft werden sollen. Darunter fallen sowohl schwerstkriminelle Akte wie die Verbreitung von Terrorpropaganda oder Kinderpornographie wie auch Urheberrechtsverletzungen, Beleidigungen oder Verstöße gegen Kennzeichenpflichten bei Verbraucherprodukten. „Schwerstkriminelle Straftaten wie Kinderpornografie dürfen nicht mit Kennzeichnungspflichten für Verbraucherprodukte über einen regulatorischen Kamm geschoren werden“, kritisiert Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder den Ansatz der EU. Adressaten der Empfehlung sind Medienplattformen und soziale Netzwerke, aber auch Online-Shops – also so genannte Host-Provider. Demnach sollen diese Host-Provider es ihren Nutzern ermöglichen, rechtswidrige Inhalte direkt zu melden. Diese gemeldeten Inhalte sollen sie dann zeitnah prüfen müssen und bei Bedarf entfernen bzw. sperren. 

Durch ein sogenanntes Upload-Filtering sollen Host-Provider darüber hinaus die Verbreitung illegaler Inhalte noch vor ihrer Veröffentlichung verhindern. Durch diese Filter würden rechtswidrige Inhalte vorweg automatisiert erkannt und blockiert werden. Rohleder weiter: „Was so harmlos als Upload-Filter daherkommt, ist faktisch eine massenhafte maschinelle Zensur im Internet. Alleine bei der Bewertung von Urheberrechten wären die Konsequenzen verheerend. Jeder Inhalt – Text, Musik, Bild, Video – müsste zunächst einmal von Plattformbetreibern automatisiert urheberrechtlich bewertet werden, bevor er veröffentlicht werden kann. In vielen Fällen wird das aufgrund der zahlreichen Abwandlungen von Inhalten oder z.B. von Zitaten in wissenschaftlichen oder journalistischen Veröffentlichungen in automatisierter Form nicht zuverlässig möglich sein. Dies würde den tiefsten bislang dagewesenen Eingriff in unsere verfassungsrechtlich verbriefte Meinungsfreiheit bedeuten.“