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Integrationsgesetz - Das richtige Ziel vor Augen

7. Juli 2016

Das Integrationsgesetz verbessert zwar den rechtlichen Rahmen, um Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt und das Bildungssystem zu integrieren. In wichtigen Punkten besteht jedoch weiterhin Handlungsbedarf.

In der Vergangenheit gewährte Deutschland Asylbewerbern und Geduldeten bis zum Abschluss ihrer Asylverfahren kaum Zugang zum Arbeitsmarkt. Dadurch sollten Asylanträge für Personen, die in Wahrheit gar nicht von politischer Verfolgung oder Krieg betroffen sind, möglichst unattraktiv sein.
Doch schon damals und noch immer wäre es viel wichtiger, dass die deutschen Behörden die Verfahren grundsätzlich zügig und konsequent zum Abschluss bringen. Dies ist allerdings bis heute nicht der Fall. Zudem hat der eingeschränkte Arbeitsmarktzugang in Kombination mit langen Verfahrensdauern dazu geführt, dass Migranten lange untätig waren – was sich sehr negativ auf ihre Integration ausgewirkt hat.
Dass die Integration in den Arbeitsmarkt auch heute eine große Herausforderung darstellt, zeigt der aktuelle Integrationsmonitor des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW): Rund 67 Prozent der Unternehmen sehen in fehlenden Deutschkenntnissen eine große Beschäftigungshürde. Auch fehlende sonstige Qualifikationen und bürokratische Hürden hemmen die Beschäftigung. Deshalb ist das Integrationsgesetz ein wichtiger Meilenstein. Es erleichtert den Asylbewerbern den Zugang zur betrieblichen Bildung, indem die Abschiebung während der betrieblichen Ausbildung ausgesetzt wird und im Anschluss an die Ausbildung die Gelegenheit besteht, zwei Jahre in Deutschland zu arbeiten. Indem die Vorrangprüfung für Asylbewerber in Regionen mit guter Arbeitsmarktperspektive ausgesetzt wird und damit das Zeitarbeitsverbot wegfällt, verschwinden zentrale Hürden für die Beschäftigung von Asylbewerbern. Allerdings sollten diese Maßnahmen auch in wirtschaftsschwächeren Regionen greifen, in denen sich die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen in der Regel besonders schwierig gestaltet.
Die Qualifizierungsangebote für Flüchtlinge könnten ebenfalls weiter verbessert werden. So haben Asylbewerber, die nicht in die Kategorie „mit guter Bleibeperspektive“ fallen, gleichzeitig aber auch nicht aus sicheren Herkunftsländern kommen, noch immer keinen Zugang zu Integrationskursen. Dabei wären Integrationsangebote während des laufenden Asylverfahrens gerade für diese Personen besonders wichtig, da sich die Verfahren bei ihnen besonders lange hinziehen. Auch beim Thema Ausbildungsvorbereitung und -begleitung besteht weiterer Handlungsbedarf. So ist die teilweise Öffnung der Instrumente der Bundesagentur für Arbeit zur Ausbildungsförderung zwar ein Schritt in die richtige Richtung, geht aber nicht weit genug und ist zu kompliziert geregelt.

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